Seit sechs Jahren befindet sich die ehemalige Bodybuilding-Weltmeisterin Renate Holland im Rechtsstreit mit dem Online Bewertungsportal Yelp. Sie geht gegen die ihrer Meinung nach unfaire Bewertung ihres Münchner Fitnessstudios vor, denn Yelp würde aus ihrer Sicht viele positive Bewertungen in der Gesamtbewertungen gar nicht berücksichtigen. Jetzt hat das BGH in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden: Die Bewertungen sind rechtens, der Algorithmus darf filtern.
Lediglich zwei Sterne
Das Fitnessstudio der Ex-Bodybuilderin erhält in der Gesamtbewertung auf Yelp gerade einmal zwei von fünf Sternen. Schaut man genauer hin, so sieht man das Yelp mehr als 70 Beiträge gar nicht in die Bewertung mit einfließen lässt, darunter viele positive. Und genau da liegt Hollands Problem.
Da sich heutzutage viele Menschen auf die Bewertung bei den einschlägigen Portalen verlassen, birgt die eher maue Bewertung für Hollands Fitnessstudio finanzielle Verluste. Der ein oder andere potenzielle Kunde könnte sich aufgrund der eher schlechten Bewertung gegen ein Training in ihrem Studio entscheiden. Eine automatisierte Software sortiert die Beiträge und identifiziert die besonders “hilfreichen“ oder “authentischen“, diese fließen dann auch in die Gesamtbewertung ein. Zu den Auswahlkriterien zählen laut Yelp beispielsweise die Qualität der bereits verfassten Beiträge, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. Der Prozess dient eigentlich der Kundenfreundlichkeit und soll helfen Fake-Bewertungen herauszufiltern.
Für Holland ist es ein Kampf wie “David gegen Goliath“
Dass dies keine leicht zu klärende Streitfrage ist, wird schnell klar, denn auch die Instanzen waren sich bisher uneins. Die 67-Jährige hat bereits 2016 gegen Yelp geklagt, sie scheiterte jedoch in erster Instanz vor dem Münchener Landgericht. Doch Holland gab nicht auf und bekam schließlich 2018 in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Recht. Die Richter dort sprachen ihr sogar knapp 800 Euro Schadensersatz pro Studio zu – plus Zinsen. Außerdem sollte Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig alle Bewertungen in die Gesamtwertung miteinbeziehen. Damals zeigte sich die Fitnessstudio-Besitzerin erleichtert:
Das ist wie David gegen Goliath.
Renate Holland
Showdown vor dem Bundesgerichtshof
Vergangenen Dienstag ging der Rechtsstreit um die Bewertungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in die letzte Runde. Entschieden werden sollte, ob Yelp die automatisierte Software benutzen und somit die guten Bewertungen von Hollands Fitnessstudios für die Gesamtbewertung einfach auslassen darf. Entschieden wurde: Yelp darf.
Der BGH hat dem US-Konzern recht gegeben, somit werden auch künftig Beiträge von der automatisierten Software sortiert und gefiltert werden. Ein herber Rückschlag für Holland, die diesen Rechtsstreit laut Statements auf Facebook auch im Sinne von “kleineren Unternehmen, die sich solch einen Rechtsstreit nicht leisten können“ geführt hat.
(Du kannst den eingebundenen Facebook-Beitrag nicht sehen? Dann folge diesem Link.)
Was bedeutet das für uns als User und Kunden?
Vielleicht sollten wir wegen Urteilen wie diesem einmal mehr unsere Haltung gegenüber Bewertungsplattformen hinterfragen und nicht nur blind vertrauen. Weder durchweg positive noch negative Bewertung müssen den tatsächlichen Umständen entsprechen. Im Zweifelsfall hilft es sich einfach mal ein ganz persönliches Bild vor Ort zu machen.