Mehrwertsteuer-Senkung: Kein Anspruch bei Fitness-Festpreis

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Aktualisiert am 21.02.24
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Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gesenkt. Die Senkung geht von Juli bis Dezember und beträgt drei (19% auf 16%) bzw. zwei (7% auf 5%) Prozent.

In den Supermärkten werden diese Ersparnisse an den Verbraucher weitergegeben und machen sich auch an den Preisen bemerkbar. Dies soll jedoch nicht pauschal für Fitnessstudios gelten. In der Regel ist es so, dass Studios in ihren Verträgen einen Endpreis, inklusive der Mehrwertsteuer und der Nebenkosten, ausweisen. In diesem Fall ist es nicht möglich darauf zu bestehen, dass der Preis angepasst wird. Lediglich in Verträgen, bei denen die Mehrwertsteuer extra aufgeführt ist, kann eine Kontrolle erfolgen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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